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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der "Raiffeisenlagerhaus Steinach und Umgebung reg.Gen.m. b. H." Sitz: Bahnhofstrasse 162a, 6150 Steinach am Brenner, FB-Gericht: Landesgericht Innsbruck (Fassung Februar 2010)

1. Allgemeines:
1.1
Warenlieferungen an unsere Kunden erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, abweichende Zusagen oder Vereinbarungen zum Nachteil von Verbrauchern mündlich zu treffen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2
Die etwaige (auch teilweise) Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; das selbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen AGB.

1.3
Sinngemäß gelten diese Bedingungen auch für Leistungen oder sonstige von uns zu bewirkende Lieferungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist.

2. Auftragsannahme:
2.1
Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer mündlichen Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen. Die Ablehnung eines schriftlichen Auftrages haben wir binnen 14 Tagen nach dessen Einlangen schriftlich zu erklären, andernfalls er mit dem Datum der Auftragserteilung als angenommen gilt.

2.2
Bei Postversand ist die Ablehnung rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Fristen zur Post gegeben wird. 3. Rücktrittsrecht für Konsumenten:
3.1
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von uns dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest unseren Namen und unsere Anschrift sowie eine Information über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.

3.2
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit uns angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.

3.3
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine Vertragserklärung enthält, an uns oder unseren Beauftragten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk genügt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.

3.4
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, wie z.B. Zustimmung Dritter, Aussicht auf steuerliche Vorteile oder öffentliche Förderungen oder einen Kredit, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Im übrigen gilt Punkt 3.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
2. der Ausschluss des Rücktrittsrechtes im einzelnen ausgehandelt worden ist oder
3. wir uns zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklären.

4. Erfüllung, Gefahrenübergang, Reklamation:
4.1
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Unabhängig davon gehen Nutzen und Gefahren spätestens mit dem Abgang der Lieferung von unserem Lager, bei Zustellung ab Werk von diesem, auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. "franko" u.ä.).

4.2
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle von höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden oder Energiemangel. Derartige Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei einem Hersteller, Zulieferanten oder sonst in unserer Sphäre eintreten. Bei Verbrauchergeschäften kann der Verbraucher unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

4.3
Bei verzögertem Abgang aus dem Werk bzw. aus unserem Lager, der auf Umstände zurückzuführen ist, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens ein halbes Jahr ab Bestellung als abgerufen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf den Fristablauf und die Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Dieser Hinweis ist eine freiwillige Serviceleistung. Der Kunde ist damit einverstanden, dass kein oder bleiben dieses Hinweises für uns keine nachteiligen Rechtsfolgen hat. Kann von uns mangels einer entsprechenden Disposition des Kunden nicht erfüllt werden, so treten die Wirkungen des Annahmeverzuges mit diesem Zeitpunkt ein. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits werden dadurch nicht ausgeschlossen.

4.4
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

4.5
Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich und bei nicht vollständiger Lieferung unter konkreter Angabe des fehlenden Lieferteiles (Produktspezifikation und Menge) zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, macht ihn jedoch schadenersatzpflichtig.

5. Angebote und Kostenvoranschläge:
5.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

5.2
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sofern aus dem Kostenvoranschlag nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze einen Monat lang gebunden. Bei Verbrauchern gilt die Richtigkeit des Kostenvoranschlages als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt wird.

6. Preise:
6.1
Treten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Kostenerhöhungen infolge von Umständen ein, die nicht von unserem Willen abhängen, Erhöhung unseres Einstandspreises, Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

6.2
Die Preise gelten ab Lager. Emballagen, Paletten, Zufuhr u.ä. werden zusätzlich verrechnet.

6.3
Erfolgt bei entgeltlicher Rücknahme zusätzlich verrechneter Emballagen, Paletten etc. die Abholung durch uns, obliegt bis zur tatsächlichen Übergabe die ordnungsgemäße Verwahrung dieser Gegenstände dem Kunden.

7. Eigentumsvorbehalt:
7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor (Vorbehaltsware).Bei exekutiven Betreibungsmaßnahmen (insbesondere bei Pfändung) oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

7.2
Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Im Falle einer solchen Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet diese umgehend zu melden und den Erlös getrennt zu verwahren.

7.3
Bei Be- oder Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

8. Zahlung:
8.1
Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig.

8.2
Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen.

8.3
Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers, mit dem wir Vertragszinsen vereinbart haben, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr zuzüglich zu den Vertragszinsen zu beanspruchen. Sind keine Vertragszinsen vereinbart, so beträgt der Verzugszinssatz 12 % pro Jahr. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 12 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.

8.4
Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 3 ABGB).

8.5
Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde Verbraucher ist und die andere Vertragsseite zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

8.6
Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

8.7

Mit Kunden, die mit uns in dauernder Geschäftsverbindung stehen, werden die Lieferungen und Leistungen grundsätzlich auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses erbracht und die gegenseitigen Ansprüche sohin kontokorrentmäßig verrechnet. Die Saldobekanntgabe erfolgt durch gesonderte Mitteilung.

8.8
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt ein Kontokorrentsollzinssatz von 12 % pro Jahr zur Anwendung. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt (Satz 2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte).

8.9
Ausdrücklich wird festgehalten, dass ein Saldenanerkenntnis sowohl schriftlich oder mündlich als auch stillschweigend dadurch erfolgen kann, dass der Kunde gegen den von uns bekanntgegebenen Saldo innerhalb angemessener Frist, längstens aber innerhalb von 4 Wochen keinen Einwand erhebt. Darauf wird in der Saldenmitteilung hingewiesen.

8.10
Wir behalten uns ausdrücklich die Entscheidung vor, einzelne Forderungen nicht in das bestehende Kontokorrentverhältnis einzustellen.

9. Gewährleistung:
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, in allen anderen Fällen gilt Folgendes:

9.1
Wir sind berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dadurch erlischt ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung.

9.2
Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängeln an beweglichen Sachen beträgt 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 1 Jahr ab Übergabe.

9.3
Die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist zu jeder Zeit vom Kunden nachzuweisen (Ausschluss der Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB).

9.4
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso für Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder auf chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung schließt den natürlichen Verschleiß nicht ein.

10. Rücktritt vom Vertrag:
10.1
Geraten wir nach Annahme des Vertrages aufgrund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Rücktritts vom Vertrag steht dem Kunden nicht zu bei Verzug wegen höherer Gewalt und bei Verzug wegen leichter Fahrlässigkeit hinsichtlich Waren, die nach Angaben des Kunden speziell herzustellen oder zu beschaffen sind; dieses Recht steht dem Verbraucher erst nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen zu. Zur Forderung eines Schadenersatzes wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist der Kunde nur im Falle eines Verzuges aufgrund unseres vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens berechtigt.

10.2
Andererseits sind wir bei Zahlungsverzug des Kunden unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten; im Falle unseres Rücktritts steht uns eine Abstandsgebühr in der Höhe von 10 % des Preises jener Waren zu, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10.3
Falls ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens ein Konkursantrag abgewiesen wird bzw. sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Termin- oder Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung zu erwarten sind.

10.4
Zur Rücknahme bereits ausgelieferter Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. Falls kulanter Weise im Einzelfall eine Rücknahme erfolgt, gelangt zu Lasten des Kunden in jedem Fall eine Manipulationsgebühr von 10 % der Fakturensumme in Anrechnung, zuzüglich des Ersatzes eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die vom Neuwert - ohne Bedachtnahme auf einen allfälligen verminderten Zeitwert - berechnet werden. Falls durch die Warenrücknahme die jeweilige Rabattstaffel der Warenbezugsrechnung des Kunden unterschritten wird, erfolgt überdies die Rückverrechnung ursprünglich gewährter Mengenrabatte.

11. Haftung:
11.1
Bei Verbrauchergeschäften ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen, soweit uns nicht Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist.

11.2
Der Kunde hat uns unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von uns gelieferte Sache zu informieren, insbesondere, wenn er von Dritten aus dem Titel der Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler unserer Waren Kenntnis erhält oder selbst geschädigt wird.

11.3
Die Geltendmachung von Haftungs-, Auskunfts- oder Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründenden Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die Lieferungen und Leistungen von uns stammen, schriftlich an die Geschäftsleitung zu richten.

12. Adresse:
Änderungen der Adresse hat der Kunde unverzüglich und ausdrücklich bekanntzugeben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte uns bekanntgegebene Adresse abgesandt worden sind.

13. Datenverarbeitung:
Der Kunde willigt ein, dass seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten beschränkt auf Kundennummer, Name, Titel, Beruf, Branche, Anschrift, Einstandsdaten, Umsatzdaten, Fakturendaten, Lieferdaten, Statistikdaten innerhalb des BayWa Konzerns, der Österreichischen Raiffeisen-Organisation sowie an Kreditschutzverbände zum Zwecke von Werbemaßnahmen, betriebswirtschaftlichen Vergleichen und Bonitätsbeurteilungen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden. Der Kunde ist ohne Einfluss auf das bestehende Vertragsverhältnis berechtigt, die Einwilligung zur Datenübermittlung jederzeit schriftlich zu widerrufen

14. Gerichtsstand:
Ausschließlich zuständig für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz unserer Gesellschaft sachlich zuständige Gericht (gilt nicht für Verbrauchergeschäfte). Für Verbrauchergeschäfte wird die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart.